Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten, zuständige Gremium innerhalb der Pfarrei. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:
- Feststellung des Haushaltsplanes;
- Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
- Führung des Vermögensverzeichnisses;
- Wahl des Rendanten (wenn nicht der Bischof diesen bestimmt).
Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig.
Der Kirchenvorstand trifft sich etwa einmal pro Monat. Die Treffen sind teilweise öffentlich und die genauen Termine sind „Kirche aktuell“ zu entnehmen. Der jetzige Kirchenvorstand wurde am 15. und 16. November 2014 gewählt.
Der Kirchenvorstand
Dem Kirchenvorstand gehören der Pfarrer und jeweils zehn Vertreter aus den Kirchorten Bad Fallingbostel, Benefeld, Visselhövede und Walsrode an:
- Kowollik, Martin
- Lehmann, Peter
- Mahl, Tobias
- Mazanek, Philipp
- Gabel, Matthias
- Stibbe, Dieter
- Hartwig, Peter
- Mauerhof, Norbert
- Neurbert-Preine, Thorsten
- Schröder-Rowitz, Barbara
- Volkmer, Klaus
Innerhalb des Kirchenvorstands sind die Ämter wie folgt verteilt:
Vorsitzender:
Pfarrer Norbert Mauerhof
Stellvertretender Vorsitzender:
Peter Lehmann
Rendant/in:
Tanja Weber
Nachrücker:
wird noch bekannt gegeben