Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten, zuständige Gremium innerhalb der Pfarrei. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig.

Der Kirchenvorstand trifft sich etwa einmal pro Monat. Die Treffen sind teilweise öffentlich und die genauen Termine sind „Kirche aktuell“ zu entnehmen. Der jetzige Kirchenvorstand wurde am 15. und 16. November 2014 gewählt.

Der Kirchenvorstand

Dem Kirchenvorstand gehören der Pfarrer und  jeweils zehn Vertreter aus den Kirchorten Bad Fallingbostel, Benefeld, Visselhövede und Walsrode an:

Innerhalb des Kirchenvorstands sind die Ämter wie folgt verteilt:

Vorsitzender:

Pfarrer Norbert Mauerhof

Stellvertretender Vorsitzender:

Peter Lehmann

Rendant/in:

Tanja Weber

Nachrücker:

wird noch bekannt gegeben